KÜNSTLERSOZIALABGABE
Möglicherweise werden Sie durch von mir erbrachte
Leistungen abgabepflichtig im Sinne des KSVG.
Wenn Sie noch nie etwas von der
Künstlersozialkasse gehört haben, möchte ich Sie
bitten sich bei Ihrem Steuerberater oder
direkt bei der
Künstlersozialkasse zu informieren.
Wird die Leistung von Privatpersonen konsumiert - also nicht verwertet, entsteht keine Abgabepflicht im Sinne des KSVG. Dies gilt zum Beispiel für die Vertonung eines privaten Hochzeitsvideos oder mein Musikangebot für Menschen mit Behinderung.
Wird die Leistung von Privatpersonen konsumiert - also nicht verwertet, entsteht keine Abgabepflicht im Sinne des KSVG. Dies gilt zum Beispiel für die Vertonung eines privaten Hochzeitsvideos oder mein Musikangebot für Menschen mit Behinderung.
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